Allgemeine Geschäftsbedingungen
/ Informationen & Hinweise

1. Vertragspartner

Loft Concerts GmbH
Columbiadamm 13-21
10965 Berlin

Tel: 030 – 666 555 -50
Fax: 030 – 666 555 -55
Mail: info [at] loft [.] de

Eingetragen im Handelsregister Charlottenburg HRB 45452 B
Umsatzsteuer: ID-Nummer DE 154219597
Steuernummer: 29/225/03585

Die Loft Concerts GmbH (nachfolgend „LOFT“ genannt) ist Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen. LOFT führt diese durch und ist auch Aussteller der Eintrittskarte, unabhängig davon, ob diese direkt am Veranstaltungsort oder im digitalen oder lokalen Vorverkauf erworben wurde. Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommt eine vertragliche Beziehung im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen Ihnen, dem Kartenkäufer (Kunden), und LOFT zustande. Für diese vertragliche Beziehung gelten einerseits die Bedingungen bzw. Konditionen der konkreten Veranstaltung sowie ergänzend diese Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die konkreten Bedingungen der Konzertveranstaltungen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hinweise können vor bzw. bei Erwerb einer Eintrittskarte auch bei unseren Unternehmen bzw. Vorverkaufsstellen (nachfolgend „VVK-Stellen“) eingesehen werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass möglicherweise zusätzlich für die Kaufabwicklung von Kartenkäufen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der von uns mit dem Kartenverkauf beauftragten VVK-Stellen gelten.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die von uns mit der Kaufabwicklung beauftragten Unternehmen oder uns direkt.

2. Datenschutzerklärung

Informationen zum Datenschutz im Rahmen des Besuchs unserer Webseite sowie unsere Datenschutzerklärung können Sie hier einsehen.

3. Allgemeine Regelungen zum Konzertbesuch bei Veranstaltungen von LOFT

Aktuelle Informationen zur Veranstaltung

LOFT stellt auf der Webseite „loft.de“ sowie auf Facebook (LOFT) aktuelle Informationen zu Veranstaltungen zur Verfügung. Diese aktuellen Informationen können wichtige bzw. dringende Sicherheitshinweise, Hinweise zu Einlass und Einlasskontrollen, Hinweise zu An- und Abfahrt, aber auch zu Absagen oder Verlegungen enthalten. Der Kunde ist gehalten, sich regelmäßig und rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn auf der Webseite von LOFT und/oder Facebook, zu informieren.

Umtausch/Rücknahme

Umtausch und Rücknahme von Eintrittskarten sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Rückgabe ist nur bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung möglich. In diesem Falle wird an der VVK-Stelle wo die Eintrittskarten gekauft wurden gegen Vorlage der Original-Eintrittskarten der Kaufpreis, jedoch ohne Vorverkaufsgebühren und Versandkosten erstattet. Bei Kartenverlust ist keine Rückerstattung möglich.
§ 649 BGB ist ausgeschlossen.
Wurde die Eintrittskarte online oder telefonisch bei einer von uns beauftragten VVK-Stelle erworben, gelten für die Kaufabwicklung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ggf. Widerrufsbelehrungen der vom Kunden gewählten VVK-Stelle.

Die Anfahrt

Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Es wird gebeten, möglichst öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen und etwaige veranstaltungsspezifische Hinweise zur An- und Abfahrt von LOFT zu berücksichtigen!

Einlass

Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Eintrittskarte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karte ihre Gültigkeit.
Beim Einlass findet unter Umständen eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Preises der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt LOFT vorbehalten.

Angebote für Menschen mit Handicaps / Einlass für Begleitpersonen

Wenn im Schwerbehindertenausweis des Karteninhabers ein „B“ für eine Begleitperson eingetragen ist, erhält die Begleitperson in der Regel freien Eintritt.

Einlass und Veranstaltungsbesuch von Jugendlichen

Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Konzerte (›Tanzveranstaltungen‹) bis Mitternacht ohne Begleitung Erwachsener besuchen – für jüngere gelten nur in Ausnahmefällen Sonderregelungen. Hier ein entsprechender Auszug aus dem Jugendschutzgesetz:

§ 5 Tanzveranstaltungen Jugendschutzgesetz (JuSchG)
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit von Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.
(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.

Erziehungsbeauftragung (PDF / deutsch)
Erziehungsbeauftragung (PDF / englisch)

Kinder unter 6 Jahren haben keinen Zutritt zu unseren Konzerten. Kinder ab 6 Jahren benötigen für den Besuch einer Veranstaltung von LOFT eine gültige Eintrittskarte.

Die Veranstaltung

LOFT behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Vorprogramm zu ändern.

Der Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und den Hinweisen der Ordnungskräfte ist zu folgen. Das Betreten des Bühnenbereiches und das Besteigen von Absperrungen sind untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung von LOFT eine Verweisung vom Veranstaltungsort erfolgen.
Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung und Nichteinhaltung dieses Verbotes erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsort.
Ton-, Film- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind ausdrücklich nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung von LOFT eine Verweisung vom Veranstaltungsort erfolgen. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Warnhinweise:
Bei Konzerten besteht trotz einer professionellen, dem Veranstaltungsort entsprechenden und angemessenen Lautstärkenregelung (nach branchenüblichen Standards) eine besondere Beanspruchung des Gehörs. Wir bitten Sie hierbei auf Ihren Körper und Ihre persönliche Belastbarkeit von Gehör und Gesundheit zu achten.
Es wird daher jedem Veranstaltungsbesucher angeraten, geeignete individuelle Maßnahmen zu treffen, um Hör- und Gesundheitsschäden aufgrund der Lautstärke entgegenzuwirken.- LOFT stellt bei jeder Veranstaltung Ohrstöpsel zur Verfügung.
Loft haftet nicht für während der Veranstaltung verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände.

4. Eintrittskarten / Weiterkauf / Kartenpersonalisierung

  1. Umgang mit der Eintrittskarte, Weiterverkauf, Personalisierung
    1. Die Eintrittskarte ist sorgfältig aufzubewahren und nach ihrer Entwertung nicht mehr übertragbar.
    2. Unzulässige Weitergabe: Wir verkaufen den Besuchern Tickets ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung. Jeder gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf der Tickets ist untersagt. Der gewerbliche und kommerzielle Ticketverkauf ist allein LOFT und unseren autorisierten Vorverkaufsstellen vorbehalten. Kunden dürfen insbesondere nicht:
      1. Tickets öffentlich im Rahmen einer Auktion zum Kauf anbieten (z.B. auf Ebay) oder verkaufen
      2. Tickets nicht bei Viagogo, StubHub, Ticketbande zum Kauf anbieten oder verkaufen
      3. Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis zum Kauf anbieten oder weitergeben, wobei ein Preisaufschlag von maximal 25% zum Ausgleich von Transaktionskosten gestattet ist
      4. Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler veräußern oder weitergeben
      5. Tickets ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LOFT kommerziell oder gewerblich nutzen oder nutzen lassen, z.B. zu Verlosungszwecken, zu Zwecken der Werbung, Vermarktung, als Werbegeschenk oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets.
    3. Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, soweit kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne von Ziff. 4.1.2 vorliegt. Der Kunde kann in diesem Fall die Rechte und Pflichten aus dem Besuchervertrag an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Besuchervertrag unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung von LOFT voraus, die hiermit unter den nachfolgenden Bedingungen erteilt wird:
      1. die Weitergabe ist ein Fall der zulässigen Weitergabe wie vorstehend in dieser Ziff. 4.1.3 beschrieben
      2. der Kunde weist den neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hin und der neue Ticketinhaber ist mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und LOFT einverstanden. Die Übertragung einzelner Rechte aus dem Besuchervertrag ist bei Fehlen einer der in (a) oder (b) genannten Voraussetzungen ausgeschlossen.
    4. Konsequenzen einer unzulässigen Weitergabe: Ein Verstoß gegen die vorstehenden Bedingungen (Ziff. 4.1.2, 4.1.3) führt vorbehaltlich der Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziff. 3 zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit, und der Veranstalter ist zum entschädigungslosen Einzug der Eintrittskarte sowie anderer Zutrittsberechtigungen berechtigt.
    5. Soweit nicht ausdrücklich im Rahmen des Bestellprozesses anders angegeben, ist eine Stornierung der Tickets nur im Falle einer Absage oder Verschiebung der Veranstaltung möglich.
  2. Personalisierte Tickets
    1. Das Ticket ist im Rahmen des Bestellprozesses (auch ohne Namensaufdruck) personalisiert. Wir als Ausstellerin der Tickets wollen den Zutritt zu der jeweiligen Veranstaltung nicht jedem Ticketinhaber gewähren, sondern nur denjenigen Ticketinhabern, die die Tickets bei uns oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe gemäß 4.1.3 erworben haben. Sofern ein Vertragspartner von uns in zulässiger Weise für sich selbst und Dritte mehrere Besuchsrechte im Rahmen eines Besuchervertrages erworben hat, geschieht die Weitergabe dadurch, dass der Vertragspartner diese Besuchsrechte in zulässiger Weise an mehrere Dritte abtritt und durch den Eintritt jeweils gesonderte Besucherverträge mit den eintretenden Personen unter Übernahme aller Rechte und Pflichten und nur unter Einhaltung aller Voraussetzungen von 4.1.3 zustande kommen.
    2. Zum Nachweis seiner Identität hat der Kunde jeweils einen gültigen zur Identifikation geeigneten Ausweis mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Mit Vorlage des Tickets am Eingang zur Veranstaltung (insbesondere auch durch Einscannen der Tickets) erklärt der Besucher, zum Veranstaltungsbesuch berechtigt zu sein.
    3. Auf Verlangen ist der Kunde über alle Umstände zur Auskunft verpflichtet, die für die Beurteilung der Einhaltung der Weitergabe Bestimmungen gemäß 4.1.2 und 4.1.3 erforderlich sind und zudem Name & Anschrift des Erwerbers mitzuteilen.
  3. Vertragsstrafe
    1. Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes gegen diese AGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziff. 4.1.2 oder 4.1.3, sind wir ergänzend zu den sonstigen, nach diesen AGBs möglichen Maßnahmen und Sanktionen und etwaiger Schadensersatzansprüche dazu berechtigt, eine von uns nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festzusetzende Vertragsstrafe gegen den jeweiligen Verkäufer zu verhängen, deren Angemessenheit im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann.
    2. Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne.
  4. Absage / Verlegung / Programmänderungen
    1. Eine Veranstaltung kann abgesagt werden. Bitte informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor Reiseantritt auf unserer Webseite loft.de, ob die Veranstaltung auch wie angekündigt stattfindet.
    2. Unsere Haftung bei Absage, Abbruch, Verschiebung oder sonstigen wesentlichen Änderungen der Veranstaltung beschränkt sich auf die Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Persönliche Arrangements, die der Ticketinhaber einschließlich für Reise- und Unterbringung im Zusammenhang mit der Veranstaltung trifft, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr. Wir haften in diesen Fällen nicht für die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte hinaus, insbesondere nicht für vergeblich getätigte Aufwendungen.  Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn eine Änderung eintritt, die die Veranstaltung zu einem wesentlich anderen Event macht, als es ein Käufer eines Tickets vernünftiger Weise erwarten darf. Eine Änderung eines Künstlers im Line-Up eines Festivals oder eine Änderung des Support Acts bei einem Konzert stellen keine wesentliche Änderung in diesem Sinne dar.
    3. Sollte die Veranstaltung verschoben werden oder eine wesentliche Änderung tritt ein, kann eine Erstattung des Ticketpreises nur dann erfolgen, wenn die Erstattungsanfrage (und ggf. Rücksendung des Tickets) uns bzw. unseren Ticketpartnern rechtzeitig zugegangen ist. Solche Erstattungsanfragen müssen uns spätestens binnen einer vom Veranstalter nach pflichtgemäßem Ermessen festzulegenden Frist vor Beginn des Ersatztermins für die Veranstaltung bzw. der wesentlich geänderten Veranstaltung zugehen.
    4. Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt), ist das Recht des Besuchers, vom Vertrag zurückzutreten, ausgeschlossen. Im Falle der Absage oder des Abbruchs wird der Veranstalter die Veranstaltung, soweit und sobald möglich und zumutbar, nachholen. Wird die Veranstaltung verschoben oder – im Falle der Absage oder des Abbruchs – nachgeholt, behalten die Tickets für die Veranstaltung ihre Gültigkeit.

5. Haftung / Weitere Hinweise

  1. LOFT haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.
  2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch LOFT, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Konzertbesucher regelmäßig vertrauen darf, haftet LOFT auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit.
    LOFT und ihre Erfüllungsgehilfen haften bei leichter Fahrlässigkeit jedoch nur in Höhe der bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
  3. Außer in den in den Absätzen 1 und 2 genannten Fällen haftet LOFT nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
  4. Soweit die Haftung von LOFT nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Allgemeiner Hinweis zu Ausfällen und Verschiebungen

LOFT haftet ausdrücklich nicht bei Absage oder Verlegung einer Veranstaltung für sogenannte vergebliche Aufwendungen, wie z.B. Hotel und Fahrtkosten, wenn LOFT den Grund für die Absage oder Verlegung nicht zu vertreten hat (z.B. Erkrankung des Künstlers, Wetter, Höhere Gewalt, etc.). Dies ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch selbst und bedarf daher auch keiner besonderen Regelung in diesen AGB. Wenn LOFT als Veranstalter den Grund für die Absage oder Verlegung einer Veranstaltung nicht zu verantworten hat, steht Ihnen als Kartenkäufer nur ein Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages zu, sofern Sie an einem etwaigen Ausweich- bzw. Nachholtermin nicht teilnehmen können oder wollen. In diesem Fall wird Ihnen gegen Rückgabe der Eintrittskarte der Kartenpreis durch die VVK-Stelle erstattet.

6. Schlussklauseln

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stets auch auf die zwingenden Verbraucherschutzregelungen des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten der Sitz von LOFT. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute.
  3. Die Europäische Kommission stellt ab dem 15.02.2016 unter nachstehendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
  4. LOFT ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

7. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die restlichen Klauseln der AGB davon ausdrücklich unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt ggf. eine wirksame Regelung, die die Parteien unter Berücksichtigung von Treu und Glauben vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der betreffenden Regelung gekannt hätten, und die dem ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.